Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erteilt im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden Altersfreigaben u.a. für Filme, Serien, und Trailer auf Basis des Jugendschutzgesetzes, die in Deutschland im Kino, bei Streaming-Anbietern oder auf DVD bzw. Blu-ray veröffentlicht werden.
In dem im Jahr 2024 gestarteten Beteiligungsprojekt, den FSK Kinder- und Jugendpanels, nehmen Heranwachsende die Rolle von Prüfer:innen ein und diskutieren und beurteilen die Jugendschutzrelevanz von Filmen aus Sicht der Zielgruppe und setzen sich mit der erteilten FSK-Freigabe auseinander. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen aus Wiesbaden und Umgebung sichten dabei im Laufe eines Jahres verschiedene zielgruppenrelevante Filme. Zu den Panelsitzungen gehören ausführliche Diskussionen und Wortbeiträge in der Gruppe, die Beteiligung an Abstimmungen über die Alterseinschätzung sowie die Verschriftlichung der Ergebnisse. Die Alterseinschätzung der Kinder und Jugendlichen sowie deren Begründung wird auf der Website sowie auf dem Instagram-Kanal der FSK veröffentlicht.
Auf bislang einzigartige Art und Weise gelingt damit ein Kinder- und Jugendmedienschutz, der die Zielgruppe stetig beteiligt und eine Rückführung der gewonnenen Erkenntnisse in die Prüfverfahren der FSK ermöglicht.
Die FSK Kinder- und Jugendpanels werden von der FSK und den Ständigen Vertreter:innen der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK durchgeführt und vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales gefördert.
Kontakt:
Isabell Tatsch, Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK
Michael Schmidt, Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK
E-Mail: staendigervertreter@spio-fsk.de
Telefon: 0611/778 91 22
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