Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kann ganz unterschiedlich gestaltet werden. Auf dieser Seite wollen wir verschiedene Beteiligungsformen vorstellen. Bitte wählen Sie ein Thema an und die Beschreibung erscheint anschließend unterhalb des Begriffs.
Kinder- und Jugendforum
Unter dem Begriff Jugendforum werden die unterschiedlichsten Formen und Möglichkeiten zur Organisation und Selbstorganisation der Kinder- und Jugendbeteiligung gefasst.
Als offene und niedrigschwellige Beteiligungsform ermöglicht das Jugendforum einen Einstieg ohne Wahlverfahren und längere Wahlperiode. Zu unterscheiden ist zwischen situativ stattfindenden und kontinuierlich arbeitenden Jugendforen.
Die Aktivierung von Teilnehmer*innen erfolgt in den jeweiligen Stadtteilen und in den Schulen. Das Mitmachen ist jederzeit möglich, die Kinder und Jugendlichen können sich flexibel beteiligen. Eine themen- und projektbezogene Mitarbeit ermöglicht ihnen die Chance, Themen, Kritik und Anregungen einzubringen.
Es bedarf insbesondere in der Startphase einer Moderation und Prozessbegleitung durch kompetente Erwachsene, damit das Jugendforum arbeitsfähig ist und sich gegebenenfalls zunehmend selbst organisieren kann.
Siehe im Bereich Projekte (u. a.): Kassel, Wetzlar, Hohenstein
Kinder- und Jugendparlament
Ein Kinder- und Jugendparlament ist eine Beteiligungsform, die den jeweiligen Kindern und Jugendlichen vor Ort einen verankerten und festgelegten Mitbestimmungsrahmen gibt.
Häufig gibt es eine Organisationsstruktur auf Grundlage einer eigenen Satzung und Geschäftsordnung. Die Verankerung an Stellen wie Jugendförderung, Jugendbildungswerk oder Stadtjugendring ist sinnvoll, weil sie die Unterstützung, Betreuung und Organisation des jeweiligen Parlaments sicherstellt.
Die Hauptaufgabe eines Kinder- und Jugendparlaments ist es, sich für die Interessen, Wünsche und Belange aller Kinder und Jugendlicher in der jeweiligen Stadt, der Gemeinde oder in dem Kreisgebiet einzusetzen und gegenüber den Erwachsenen zu vertreten.
In der Regel gibt es einen gewählten Vorstand, der die Arbeit des Parlaments strukturiert und es nach außen vertritt. Neben regelmäßigen Parlamentssitzungen arbeitet ein Kinder- und Jugendparlament häufig in Arbeitsgemeinschaften oder projekt- und aktionsbezogen zu verschiedenen Themen.
Im Idealfall wird ein Kinder- und Jugendparlament in alle kommunalen Entscheidungsprozesse, die Kinder- und Jugendliche betreffen, einbezogen und verfügt über bestimmte Rechte: Antragsrecht, Rederecht im Erwachsenenparlament, eine beratende Stimme oder ein Stimmrecht in Ausschüssen und einen eigenen Etat.
Kinder- und Jugendparlamente werden gewöhnlich von ihrer Altersgruppe gewählt. Wahlverfahren und Alterszusammensetzung sind jedoch sehr unterschiedlich.
Siehe im Bereich Projekte (u. a.): Marburg, Offenbach, Marburg- Biedenkopf , Wiesbaden, Vogelsbergkreis.
Kinder- und Jugendbeirat
Kinder- und Jugendbeiräte können zu den repräsentativen Formen der Partizipation von jungen Menschen gezählt werden.
Beiräte gibt es in unterschiedlichen Varianten. Die formale Abgrenzung zu gewählten Kinder- und Jugendparlamenten ist nicht immer eindeutig. Die Bezeichnungen „Kinder- und Jugendbeirat“ oder „Jugendgemeinderat“ werden oft synonym verwendet.
Grundsätzlich lassen sich drei Formen unterscheiden:
1. Kommunale Kinder- und Jugendbeiräte: Sie vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen einer Kommune gegenüber der Verwaltung und den politischen Gremien. Oft ist geregelt, dass die jeweiligen Stadt- oder Ortsteile mit einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern vertreten sind. Es gibt aber auch Mischformen bei denen neben den Ortsteilen auch Schulen und örtliche Jugendverbände Mitglieder in die Beiräte entsenden können. Zum Teil werden die Mitglieder durch Gleichaltrige gewählt, oder auch durch Ortsbeiräte benannt oder als Delegierte eines Verbandes entsandt. Rechte und Pflichten der Mitglieder sind meist in einer Satzung oder Geschäftsordnung geregelt.
2. Jugendbeiräte in Einrichtungen der kommunalen Jugendarbeit: Sie setzen sich aus dem Kreis der Nutzer*innen der Einrichtungen zusammen und können meist sowohl bei der Programmgestaltung als auch bei der räumlichen Gestaltung mitwirken.
3. Kinder- und Jugendbeiräte in Fachgremien von Erwachsenen: Diese fungieren in erster Linie als beratende Mitglieder in Fachausschüssen. Häufig ist ihr mitwirken nur konsultativ.
Siehe im Bereich Projekte (u. a.): Bad Homburg
Kinder- und Jugendbeauftragte
Kinder- wie Jugendbeauftragte sind Erwachsene, die die Aufgabe haben, die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten. Sie setzen sich u.a. dafür ein, dass die Stadt kinder- und familienfreundlicher wird.
In der Regel sitzen die Kinder- und Jugendbeauftragten in Gremien, die im Hinblick auf Kinder- und Jugendthemen relevant sind. In manchen Städten gehört die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten zum Geschäftsbereich des (Ober-) Bürgermeisters bzw. (Ober-)Bürgermeisterin, in anderen wiederum sind sie der Jugendamtsleitung unterstellt oder sie sind Teil des Kinderbüros bzw. Kinder- und Jugendbüros. Es gibt aber auch ehrenamtlich arbeitende Kinderbeauftragte.
Die Idee für einen Kinderbeauftragten verbindet sich immer mit einem Amt, welches jedoch in keiner gesetzlichen Grundlage ausdrücklich erwähnt wird. Eine Rechtfertigung gibt es in Ansätzen im SGB VIII.
Die Aufgabenbeschreibungen für und Tätigkeitsfelder von Kinder- und Jugendbeauftragten sind sehr unterschiedlich und werden gewöhnlich durch kommunale Regelungen bestimmt. In ihrer praktischen Arbeit organisieren sie konkrete Partizipationsmöglichkeiten und wirken vermittelnd zwischen der Kinder- und Erwachsenenwelt. Sowohl Öffentlichkeitsarbeit als auch die Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Kinderrechte und Mitbestimmung sind wichtiger Bestandteil ihres Aufgabenspektrums (z.B. Weltspieltag, Weltkindertag).
Kinder- und Jugendbeauftragte werden überwiegend als Institutionen und Teil der Verwaltung gesehen, die alle kinderrelevanten politischen Aktivitäten kennen, bündeln und fördern sollen. Sie arbeiten fachämter- und dezernatsübergreifend und in Kooperation mit vielen verschiedenen Trägern, Einrichtungen und Initiativen.
Siehe im Bereich Projekte (u. a.): Kassel, Oberursel, Frankfurt, Baunatal, Rüsselsheim, Weiterstadt
Projektbezogene Beteiligung
Eine Möglichkeit Kinder und Jugendliche aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt zu beteiligen, bietet die projektbezogene Beteiligung.
Projekte zeichnen sich generell dadurch aus, dass sie thematisch, zeitlich und räumlich überschaubar sind. Daher wecken sie oft das Interesse von Kindern und Jugendlichen. Grundsätzlich ist ein Projekt aber nur als Beteiligungsprojekt zu bezeichnen, wenn die jungen Akteure in den laufenden Prozess einbezogen werden, wenn sie den Vorgang mitleiten und lenken und vor allem, wenn sie mitentscheiden können.
Projekte sind ganzheitlich zu betrachten: Planung, Durchführung und Umsetzung sind für alle Beteiligten erlebbar. Die Kinder und Jugendlichen sehen, wofür sie sich einsetzen und woran sie beteiligt werden. Sie kommen so in Kontakt mit Partizipationsprozessen und sind in der Regel auch sehr erfolgreich dabei.
Je nach Altersgruppe und Thematik ist die Unterstützung von kompetenten Erwachsenen notwendig.
Projektbezogene Beteiligung bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit sich intensiv über einen begrenzten Zeitraum mit Themen zu beschäftigen, die ihre unmittelbare Lebenswelt betreffen.
Siehe im Bereich Projekte (u. a.): Frankfurt, Baunatal, Kassel, Kassel-Rote Rübe e.V.