Kinder- und Jugendvertretung (KJV) Allendorf (Lumda), wählbar von Kindern und Jugendlichen von 12 bis 21 Jahren, kandidieren dürfen alle von 14 bis 21 Jahren.
Sitzungen etwa 1x pro Monat. Mitspracherecht bei allen politischen Entscheidungen, die die Belange von Kindern und Jugendlichen betreffen. Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen, in den Ortsbeiräten sowie Anhörungsrecht bei Magistratssitzungen. Zusammenarbeit mit der Jugendpflege sowie mit dem Jugendbeauftragten und seiner Stellvertreterin. Mitwirkung an Planungen der städtischen Jugendpflege und das Planen eigener Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.Entsendung von Deligierten in das Jugendforum Lumdatal sowie Kooperation mit dem Projekt „Dabeisein in den Gießener Lahntälern“.
Die Rechte der KJV legt die Kinder- und Jugendvertretungssatzung der Stadt Allendorf (Lumda) fest – verabschiedet durch die Stavo 2020.Allgemein gehört die KJV in die Zuständigkeit der Jugendpflege Allendorf (Lumda), Hr. Klaus Gröger. Dieser lädt zu den Sitzungen ein und leitet zusammen mit dem Jugendbeauftragten ggf. Anträge von Fraktionen an die KJV weiter.
Alle Infos zur KJV erscheinen regelmäßig auf: www.juz-allendorf.de.
E-Mail-Kontakt: jugendpflege@allendorf-lde.de.